Du hast den Schlüssel von einer Schließanlage verloren?

Wir zeigen dir, (I) was du nun tun musst, (II) ob und bzw. welche Kosten auf dich zukommen und (III) in welchen Fällen deine Haftpflichtversicherung den Schaden übernimmt.

Was musst du nun tun?

Egal, ob du den Schlüssel der Schließanlage von einem Mehrfamilienhaus oder von deinem Arbeitgeber verloren hast – wichtig ist es, nun schnell zu handeln.

1. Schnell die richtigen Leute informieren

Hast du den Schließanlagen-Schlüssel von deiner Wohnung verloren, musst du unverzüglich deine Hausverwaltung bzw. den Eigentümer darüber informieren. Auch bei einem Diebstahl des Schlüssels muss du diesen Bescheid geben.

Wenn du den Schlüssel der Schließanlage von deinem Arbeitgeber verloren hast bzw. dir dieser gestohlen wurde, musst du diesen unverzüglich informieren.

Je nachdem was schneller geht, solltest du anrufen oder direkt dort vorbeigehen. Anschließend kannst du zur Sicherheit auch noch eine Email schreiben. So kannst du später nachweisen kannst, dass du sofort tätig geworden bist.

Wichtig: Warte in keinem Fall erst bis zum nächsten Tag – denn in dieser Zeit könnte ein Finder des Schlüssels womöglich den Betrieb ausräumen. Auch wenn du glaubst, dass du den Schlüssel schon wieder finden wirst, solltest du den Verlust sofort melden. Es gilt: Lieber zu früh, als zu spät.

2. Diese fünf Dinge solltest du der Hausverwaltung bzw. deinem Arbeitgeber mitteilen

  1. Welcher Schlüssel fehlt?
  2. Welche Schließberechtigungen hatte der verlorengegangene Schlüssel?
  3. Wo wurde der Schlüssel verloren bzw. gestohlen?
  4. Wann wurde der Verlust bemerkt?
  5. Befand sich am Schlüssel bzw. dem Schlüsselbund ein Anhänger oder irgendeine andere Information, aus der ein Finder / Dieb des Schlüssels ableiten könnte, zu welchem Schloss dieser Schlüssel gehört?

3. Weitere Maßnahmen, die du nun ergreifen solltest

Je nach Situation solltest du prüfen, ob folgende Maßnahmen zu einer möglichen Gefahrenabwehr sinnvoll sind:

  • Schließzylinder tauschen: Beim Verlust eines Wohnungsschlüssels könnten Unbefugte in deine Wohnung gelangen. Aus diesem Grund ist es ratsam, den Schließzylinder sofort auszutauschen.
    Sollte der Schließanlagen-Schlüssel später wieder auftauchen, kann man das alte Schloss wieder einbauen.
  • Wohnung / Gebäude absichern: Beim Verlust eines Schlüssels von der Arbeitsstelle kann es notwendig sein, das Gebäude kurzfristig zu bewachen. Sprich: verliert man den Schlüssel am Abend, könnte es sinnvoll sein, kurzfristig einen Wachschutz zu organisieren bzw. selbst vor Ort zu sein, um bis zum nächsten Morgen einen Einbruch zu verhindern.
    Diese Maßnahme klingt sicher erst einmal sehr krass – noch krasser wäre es allerdings, wenn tatsächlich ein Einbrecher über Nacht mit deinem verloren gegangenen Schlüssel in die Betriebsräume einbrechen würde.

Kosten

Diese Kosten entstehen beim Verlust eines Schließanlagen-Schlüssels

  • Sperrung von Transponder / Zugangskarte: Bei rechtzeitigem Melden des Verlustes eines elektronischen Schlüssels kann diese kostengünstig gesperrt werden. Falls es sich um eine elektronische Schließanlage mit Fernwartung handelt, fallen weniger als 50 Euro an. Sollte eine Fernwartung nicht möglich sein und ein Servicetechniker die Sperrung des Schlüssels nur vor Ort vornehmen können, ist mit Kosten zwischen 100 und 150 Euro zu rechnen.
  • Verlorenen Schlüssel ersetzen: Falls mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass der verloren gegangene Schlüssel missbräuchlich vom Finder / Dieb eingesetzt wird, muss die Schließanlage nicht ausgetauscht werden. Lediglich der verloren gegangene Schlüssel wird neu angefertigt. Hierfür werden zwischen 15 und 50 Euro fällig.
  • Türöffnung: Falls kein Zweitschlüssel vorhanden ist, wird evtl. ein Schlüsselnotdienst für die Türöffnung benötigt. Hierfür ist je nach Tageszeit mit Kosten zwischen 80 bis 250 Euro zu rechnen.
  • Kosten für ein temporär neu einzubauendes Schloss liegen zwischen 30 und 60 Euro.
  • Worst Case: Schlüssel verloren und die Schließanlage muss ersetzt werden.
    Falls die Schließanlage gewechselt werden muss, hängen die Kosten hierfür vom Umfang des Tausches ab.
    Falls es eine sogenannte erweiterbare Schließanlage ist, muss nur das Schloss der eigenen Wohnungstür ersetzt werden. Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich sind hierfür die Regel.
    Falls die gesamte Schließanlage getauscht werden muss (es sich also um eine nicht erweiterbare Schließanlage handelt), sind vierstellige Beträge die Regel.

Wer muss die Kosten tragen? Die 5 wichtigsten Grundsätze.

Hier die wichtigsten Grundsätze zum Thema Kostenübernahme bei Schlüsselverlust. Diese helfen dir dabei zu herauszufinden, ob bzw. welche Kosten du bei einem Schlüsselverlust tragen musst:

  • Der Mieter haftet bei Schlüsselverlust gegenüber dem Vermieter. Es gibt aber Ausnahmen - siehe vierter und fünfter Stichpunkt.
  • Der Vermieter haftet bei einem Schlüsselverlust (von sich selbst oder dem eigenen Mieter) gegenüber den anderen Wohnungseigentümern im Haus.
  • Wenn der Mieter seinen Schlüssel verliert, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter ihn freistellt. Das bedeutet, dass der Mieter dann direkt gegenüber den anderen Wohnungseigentümern im Haus haftet.
  • Ganz wichtig: Der Mieter muss nur dann die Kosten für den Austausch der gesamten Schließanlage tragen, falls der Vermieter ihm vor dem Verlust des Schlüssels mitgeteilt hat, dass bei einem Schlüsselverlust hohe Kosten auf den Mieter zukommen werden (weil die Schließanlage nicht erweiterbar ist).
    Ist der Vermieter dieser Informationspflicht nicht nachgekommen, muss er der Großteil des Schadens selbst tragen (Landgericht München, Urteil vom 18.6.2020; Az. 31 S 12365/19)
    Handelt es sich um eine erweiterbare Schließanlage muss nur das Schloss der eigenen Wohnung ausgestauscht werden. Die Kosten hierfür sind im unteren dreistelligen Bereich.
  • Ebenfalls ganz wichtig: Die Kosten für den Austausch einer Schließanlage muss der Mieter nur dann übernehmen, wenn die Schließanlage tatsächlich ausgetauscht wurde. Es reicht folglich nicht, dass ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde.
    Auch die erhöhte Einbruchsgefahr nach einem Schlüsselverlust reicht nicht aus, dass Kosten für den Mieter fällig werden. Ein Einbruch muss also tatsächlich stattgefunden haben, um hierbei vom Mieter einen Schadensersatz zu verlangen. (Landgericht Freiburg, Urteil v. 23.4.2013, Az. 9 S 154/12)

Übernimmt die Haftpflicht den Schaden?

In einigen Fällen kannst du Glück haben, sodass ein Teil des durch den Verlust des Schließanlagen-Schlüssels entstanden Schadens von der Haftpflicht oder einer anderen Versicherung übernommen wird:

  1. Die Haftpflichtversicherung hilft dir in jedem Fall dabei zu prüfen, ob du gegenüber dem Eigentümer oder anderen Mietern schadenersatzpflichtig bist. Wichtig zu wissen: Sie deckt nur den Schaden der anderen Mieter bzw. Eigentümer ab und nicht deinen eigenen.
  2. Zur Deckung des eigenen Schadens benötigst du eine Schlüsselversicherung. Diese übernimmt die Kosten, die dir beim Verlust eines Schließanlagen-Schlüssels entstehen. Hierbei solltest du dir vor Abschluss des Vertrages genau durchlesen, ob wirklich alle möglichen Fälle abgesichert sind.
  3. Die Hausratversicherung deckt einen Diebstahl in deiner Wohnung nur ab, wenn du den Verlust des Schlüssels unverzüglich gemeldet hast.
  4. Für berufliche Schlüssel ist eine Extraversicherung abzuschließen. Ist eine solche Versicherung nicht vorhanden, hängt es vom Grad der Fahrlässigkeit bzw. Vermeidbarkeit des Verlustes ab, welche Kosten der Arbeitnehmer und welche der Arbeitgeber tragen muss (vgl. Arbeitsgericht Aachen, Az. 8 Ca 2034/16 d).

Allgemein gilt, dass es vor allem bei großen Schließanlagen sehr wichtig ist, über einen ausreichenden Versicherungsschutz zu verfügen.

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